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Take-Off - Die Schauspielschule | AGB

Schauspielschule TAKE OFF

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Aufnahmealter

Ab 9 Jahre. Die verbindliche Anmeldung erfolgt über unser Anmeldeformular.

 

2. Probetraining

Das Probetraining ist kostenpflichtig. Die Teilnahmegebühr für Kinder und Jugendliche (90 MIn.) beträgt € 12,00; für Erwachsene (120 Min.) € 20,00. Die Teilnahmegebühr wird bei Anmeldung zum wöchentlichen Unterricht verrechnet. Der Termin für das Probetraining ist mit der Schule abzusprechen. 

 

3. Gruppenstärke

Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 5, die Höchstteilnehmerzahl 9 Schüler. Ausnahmen sind nach Ermessen der Schulleitung möglich. Die Schüler werden von der Schule in ihrem Alter entsprechende Gruppen eingeteilt.

4. Unterrichtseinteilung

Der Unterricht findet einmal wöchentlich statt und hat eine Dauer von 90 Minuten (9 - 18 Jahre) bzw. 120 Minuten (Erwachsene). Die KursleiterInnen werden durch die Schule bestimmt. An gesetzlichen Feiertagen, Rosenmontag und in den NRW-Schulferien findet kein Unterricht statt.

5. Unterrichtsausfall

Die durch Krankheit oder aus sonstigen Gründen seitens des Kursleiters ausgefallenen Stunden werden nachgeholt. Bei Unterrichtsausfall benachrichtigt die Schule die Eltern und Schüler rechtzeitig. Der Unterrichtsausfall seitens des Schülers kann weder nachgeholt noch rückvergütet werden.

6. Organisation

Die Schule behält sich ausdrücklich das Recht vor, einzelne Kurse aufzulösen und/oder mit anderen zusammenzulegen. In diesem Fall wird ein Ausweichkurs angeboten. Die Mindestteilnehmerzahl pro Kurs beträgt 5 SchülerInnen.

7. Einzelunterricht

Einzelunterricht kann nur nach Absprache mit der Schule erfolgen und wird gesondert abgerechnet. 

8. Gebühren

Durch die Entrichtung der Kursgebühr erwirbt die Schülerin/ der Schüler das Recht zur Teilnahme am wöchentlichen Unterricht der Schule. Die Kursgebühr beträgt monatlich für 9 - 18Jährige € 74,00. Die Kursgebühr für Erwachsene beträgt € 94,00. Der Eintrittsmonat wird anteilig berechnet.

Bei Teilnahme mehrerer Familienmitglieder bezahlt nur die erste Person die volle Kursgebühr. Jedes weitere Geschwisterkind erhält eine Ermäßigung von 10 Prozent. Ermäßigung bei Mehrfachbelegung von Kursen sind möglich. 

Bei Abschluss eine Jahresvertrags gewährt die Schule 5 Prozent Ermäßigung auf die reguläre Monatsgebühr.

Während der NRW-Schulferien und an den gesetzlichen Feiertagen (und Rosenmontag) findet kein Unterricht statt. Die monatlichen Gebühren fallen auch in dieser Zeit an. TAKE OFF-SchülerInnen haben die Möglichkeit, in den NRW-Sommerferien an einem Kompakt-Workshop kostenlos teilzunehmen.

Die Kursgebühr für den wöchentlichen Unterricht wird zum 15. eines jeden Monats per Lastschrift von dem angegebenen Bankkonto eingezogen. Hierzu erteilen Sie uns eine Einzugsermächtigung. Sollten bei der Abbuchung Kosten entstehen, z.B. Gebühren für Rücklastschriften, tragen Sie die Kosten entsprechend den im Einzelfall von dem Bankinstitut erhobenen Gebühren.

9. Kündigung

Dieser Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Beide Vertragspartner haben das Recht, das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Kalendermonatsende ordnungsgemäß zu kündigen. Die Kündigung muss in Schriftform erfolgen.
Fernbleiben vom Unterricht entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung und ersetzt keine Kündigung.

10. Haftung/Versicherung

Für Unfälle auf dem Weg sowie für Verlust von Kleidung oder anderen Wertsachen, kann keine Haftung übernommen werden.

 

11. Einverständniserklärung

Im Rahmen von PR-Tätigkeiten der Schule kann es während des Unterrichts zu Dreharbeiten oder anderen Pressekontakten kommen. Die Ausstrahlung oder sonstige Verwertung des Bild- und Tonmaterials wird mit der Unterschrift seitens des Vertragspartners ausdrücklich, generell und uneingeschränkt genehmigt. Wenn dies nicht erwünscht ist, bitte die Schulleitung vor Vertragsabschluss informieren.

 

12. Schlussbestimmung

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

 

Stand: 21. Februar 2022